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Gebührenordnung

1.) Was kostet einem Team / einer Sportschule die Mitgliedschaft in der FFA jährlich?
- 77,00 Euro im Jahr plus einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15,00 Euro

Es gibt keine "Club Einzelanmeldung!"
Bei Anmeldung müßen mindestens drei einzelne FFA Mitglieds-Sportlerantrag gestellt werden. Innnerhalb von 2 Jahren, gerechnet ab Anmeldedatum müssen mindestens drei neue Anträge hinzukommen. Bei Nichterfüllung können wir die Mitgliedschaft zur FFA kündigen und
entziehen damit auch die Werbelizenz für unser FFA Logo
.

Mit der bestätigten FFA e.V. Schulmitgliedschaft erhält die Schule bzw. der Besitzer/der Betreiber der Schule das eingeschränkte Recht, mit dem FFA-Logo zu werben.

Dieses Logo darf nicht verändert werden, weder im Ganzen noch in seinen Einzelteilen, noch Einzelteile daraus entfernt.


2.) Welchen Jahresbeitrag zahlen die einzelnen Sportler/innen an die FFA?
Jährlich 24,00 Euro,
plus einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15,00 Euro -
sofern ihr Club/Sportschule den Jahresbeitrag im Free-Fight an die Bundesgeschäftstelle der FFA bezahlt hat. In dem Jahresbeitrag ist der FFA Pass enthalten!


3.) Welche Kosten kommen auf jemanden zu der die Original Free-Fight© Instructor bzw. Fullinstructor Ausbildung, inclusiver der FFA Kampfrichter Ausbildung durchlaufen möchte?
Bei Vorbildung und Eignung insgesamt 5 Seminare für den Instructor (675,- Euro auf das FFA Konto) am sechsten Wochenende erfolgt die Prüfung.

Anschließend ist es möglich (bei Eignung) durch 6 zusätzliche Seminare den FFA Fullinstructor zu erwerben. Kosten auf Nachfrage nur an FFA Instructore.

Blockseminare sind - nach Absprache - ebenfalls möglich. Zu diesen Seminaren sind die Transferkosten des Ausbilders hinzuzurechnen.

Wir bilden ausschließlich nur FFA Mitglieder aus FFA Mitgliedsschulen aus.

Der FFA Kampfrichter kostet als einzel Lehrgang 275,- Euro und wird an zwei Tagen (einem WE) abgehalten. Am zweiten Tag erfolgt die Kampfrichter-Prüfung.


5.) Welchge Gebühren haben Veranstalter an die FFA zu zahlen wenn Sie offizielle Original Free-Fight© Veranstaltungen ausrichten möchten?
Grundgebühren - siehe Punkt 2.)

Geschützte Spezial Events wie zum Beispiel:
Free Fight das Orginal©
Free Fight 2000©,
Fighting on the Beach© (Herren des Strandes©) und
Fightclub X©
und andere, auf Anfrage


6) Trainer Stundensätze für reine FFA Lehrgänge

Prinzipiell orientiert sich der Trainerstundensatz, bei Lehrgängen u.ä. Veranstaltungen an den Vorgaben des DSB des DJV und DJJV. FFA Stundensatz max. 12 Euro. Änderungen nur nach einer Vereinssitzung durch Beschluß möglich.


7) lizenzierte FFA Kampfrichter Gagen, welche vom Veranstalter zu tragen sind, richten sich nach dem Fassungsvermögen der Halle in welcher die Wettkämpfe ausgetragen werden:


- Ein "reines" MMA Event kostet ein KR Team 500 Euro plus Transfer und eventueller Übernachtung.

- Bei einer "Mixfightgala" kostet ein KR Team 300 Euro plus Transfer und eventueller Übernachtung.

Zusätzlich hat der Veranstalter an die KR 0,52 Euro pro Kilometer (einfach),
Unterbringung ab 150 km, sowie Verpflegung zu zahlen.

FFA Unterscheidung Gala vs. Turnier
Turnier: Grundsätzlich kann man sagen: Bei einem Turnier werden keine Eintrittsgelder genommen. Deshalb bekommt der Kämpfer auch keine Gage. Es gibt aber auch Turniere mit Eintrittsgeld, diese haben dann einen sozialen Hintergrund, wo der Kämpfer ebenfalls keine Gage erhält – der Eintritt aber gespendet wird. Bei einem Turnier ist es weiterhin möglich das der Kämpfer eine Startgebühr zahlen muss.

Gala - hat einen kommerziellen Hintergrund und / oder strebt eine kommerzielle Verwertung an. Das heißt für einen Kämpfer er bekommt in der Regel Geld für das kämpfen

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